§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 58 MarkenV →
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- BPatG, 02.06.2003 – 10 W (pat) 21/03Zitiert von 1
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